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Open Science

Rechtliche Grundlagen

Eine offene Wissenschaftspraxis ermöglicht es wissenschaftliche Erkenntnisse leichter zu überprüfen und nachzuvollziehen. Open Science trägt daher zur Qualitätssicherung in Lehre und Forschung der Universität bei wie sie in Artikel 4 des Universitätsgesetzes (UniG) vom 15.03.1998 vorgeschrieben ist.

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