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Eine offene Wissenschaftspraxis ermöglicht es wissenschaftliche Erkenntnisse leichter zu überprüfen und nachzuvollziehen. Open Science trägt daher zur Qualitätssicherung in Lehre und Forschung der Universität bei wie sie in Artikel 4 des Universitätsgesetzes (UniG) vom 15.03.1998 vorgeschrieben ist.